MEDIA SOUND DESIGN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 6. Oktober 2026

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MEDIA SOUND DESIGN GmbH
Schleusenweg 39 · 26624 Südbrookmerland
office@mediasounddesign.com · 049416997248
Stand 6. Oktober 2026

So lesen Sie diese AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Ihre Bestellung, unsere Leistungen, die Bezahlung und die Nutzung Ihrer Tonproduktion.

Mit „wir“ und „uns“ meinen wir die MEDIA SOUND DESIGN GmbH, kurz MSD. Mit „Sie“ meinen wir unsere Kunden.

Die Hinweise „Das bedeutet für Sie“ erklären wichtige Punkte unserer AGB. Sie ersetzen die vollständigen Vertragsregeln nicht. Für Ihren Vertrag gelten die vollständigen AGB und Ihre individuellen Vereinbarungen mit uns. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Die nummerierten Absätze und Unterpunkte enthalten die Vertragsregeln. Die Widerrufsbelehrungen und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in den Anlagen. Das Glossar am Ende erklärt wichtige Begriffe.

Inhalt

  1. Für wen gelten diese AGB
  2. Wie kommt Ihr Vertrag zustande
  3. Welche Leistungen bieten wir an
  4. Was müssen Sie für Ihren Auftrag vorbereiten
  5. Was gilt für KI-Tonproduktionen
  6. Wann und wie erhalten Sie Ihre Tonproduktion
  7. Was gilt bei Fehlern und Problemen mit der Einspielung
  8. Wie bezahlen Sie und was gilt bei einer Vertragsbeendigung
  9. Was gilt bis zur vollständigen Zahlung
  10. Wie dürfen Sie Ihre Tonproduktion nutzen
  11. Wann haften wir für Schäden
  12. Was gilt, wenn Ihre Zahlung gefährdet ist
  13. Wie schützen wir vertrauliche Informationen und persönliche Daten
  14. Wann können Verbraucher ihre Bestellung widerrufen
  15. Welche weiteren Regeln gelten

Anlagen 1 und 2: Widerrufsbelehrungen
Anlage 3: Muster-Widerrufsformular
Glossar: Wichtige Begriffe kurz erklärt

§ 1 Für wen gelten diese AGB

Das bedeutet für Sie: Diese AGB gelten für unsere vereinbarten Leistungen. Besondere Vereinbarungen mit Ihnen haben Vorrang. Sie erhalten nach Vertragsschluss eine Vertragsbestätigung. Die Gerichtsstandsregel für bestimmte Geschäftskunden gilt nicht für Verbraucher.

Geltungsbereich und Bestellwege

(1) Diese AGB gelten für Verträge mit der MEDIA SOUND DESIGN GmbH, Schleusenweg 39, 26624 Südbrookmerland. Sie betreffen:

  • die Erstellung und Bereitstellung digitaler Tonproduktionen;
  • die technische Einspielung von Tonproduktionen;
  • sonstige vereinbarte Leistungen.

Sie können insbesondere über mediasound.de und mediasounddesign.com bestellen. Bestellungen sind auch per E-Mail, schriftlich oder telefonisch möglich. Für eigene Geschäftsbedingungen und individuelle Vereinbarungen gilt Absatz 4.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(2) Für unsere Geschäftsbeziehungen gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl mit folgender Einschränkung: Zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates dürfen ihnen dadurch nicht entzogen werden. Das UN-Kaufrecht gilt nicht.

(3) Für folgende Kunden vereinbaren wir Aurich als Gerichtsstand, soweit das Gesetz dies erlaubt:

  • Kaufleute;
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts;
  • öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben bestehen. Für Verbraucher und andere Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein fehlender allgemeiner Gerichtsstand in Deutschland begründet für diese Kunden allein keinen Gerichtsstand in Aurich. Dasselbe gilt bei einem unbekannten Aufenthaltsort.

Individuelle Vereinbarungen und Vertragssprache

(4) Ihre abweichenden Geschäftsbedingungen gelten nicht. Das gilt auch, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie binden uns nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

Individuelle Vereinbarungen mit Ihnen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen AGB. Das gilt auch für Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

Vertragsbestätigung und Schlichtung

(6) Im Online-Shop oder Konfigurator können Sie Ihre Bestellübersicht und die AGB aufrufen und ausdrucken. Nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail. Ein dauerhafter Datenträger ermöglicht Ihnen, Informationen zu speichern und unverändert wieder aufzurufen.

Die Bestätigung enthält:

  • den Vertragsinhalt und die geltenden AGB;
  • bei Verbrauchern die passende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular;
  • gegebenenfalls Ihre Erklärungen zum frühen Leistungsbeginn und zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

Sie können den Vertragstext später nur dann über ein Kundenkonto abrufen, wenn wir diese Funktion anbieten.

(7) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dieser Hinweis erfolgt nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

§ 2 Wie kommt Ihr Vertrag zustande

Das bedeutet für Sie: Mit einer verbindlichen Bestellung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrags an. Der Vertrag entsteht erst durch unsere Annahme. Eine ausdrücklich unverbindliche Anfrage ist noch keine Bestellung.

Bestellung und Annahme

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf Webseiten, im Konfigurator und im Online-Shop ist noch kein bindendes Angebot. Sie lädt Sie dazu ein, uns eine verbindliche Bestellung zu übermitteln.

(2) Mit Ihrer verbindlichen Bestellung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrags über die bestellten Leistungen an. Im Online-Shop oder Konfigurator geschieht dies durch die Schaltfläche, die Ihre kostenpflichtige Bestellung auslöst. Diese ist entsprechend gekennzeichnet.

Eine ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnete Anfrage ist keine verbindliche Bestellung.

(3) Der Vertrag entsteht erst, wenn wir Ihre Bestellung annehmen. Wir nehmen sie an, indem wir Ihnen eine ausdrückliche Auftragsannahme übermitteln oder die bestellten Leistungen erbringen.

(4) Gegenüber Unternehmern sind unsere Angebote freibleibend. Das bedeutet: Sie binden uns noch nicht verbindlich.

Vorschläge und vertrauliche Unterlagen

(5) Rechte an Vorschlägen, Konzepten und Unterlagen zur Angebotsprüfung bleiben bei uns oder den jeweiligen Rechteinhabern. Sie dürfen diese über die Angebotsprüfung hinaus nur nutzen, wenn dies vereinbart oder gesetzlich erlaubt ist.

Nicht öffentliche Unterlagen behandeln Sie vertraulich, wenn wir sie als vertraulich bezeichnen oder ihre Vertraulichkeit erkennbar ist. Sie dürfen diese im erforderlichen Umfang an folgende Personen weitergeben:

  • Personen, die für Sie den Auftrag prüfen oder durchführen;
  • Ihre rechtlichen, steuerlichen oder fachlichen Berater.

Dabei muss die Vertraulichkeit gewahrt bleiben. Öffentlich zugängliche Informationen sind von dieser Einschränkung nicht betroffen. Zulässig bleiben auch rechtmäßige Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrnehmung eigener Rechte.

§ 3 Welche Leistungen bieten wir an

Das bedeutet für Sie: Maßgeblich ist, was Sie konkret bestellen. Bei einer Mobilboxansage ist der erste Einspielservice im Gesamtpreis enthalten. Sie können den Einspielservice auch für eine bereits vorhandene Tonproduktion buchen.

(1) Wir planen und erstellen Tonproduktionen, insbesondere individuelle Telefonansagen und Warteschleifen für Mobilfunk und Festnetztelefonie. Der Begriff „Tonproduktion“ umfasst in diesen AGB auch Sendungen und Beiträge für:

  • Rundfunkbetreiber;
  • Betreiber von Telekommunikationsdiensten;
  • sonstige Dritte.

(2) Zu unseren Leistungen gehören auch Beratung, Schulung und Konzepterstellung in der Informationstechnologie und Telekommunikation.

(3) Bei einer Mobilboxansage ist der erste Einspielservice für die bestellte Ansage im Gesamtpreis enthalten. Er betrifft das bezeichnete Mailbox-System. Der Service umfasst den Ablauf und die Einspielversuche aus § 6 Absatz 5.

Für bereits vorhandene Tonproduktionen können Sie den Einspielservice gesondert bestellen. Maßgeblich sind die bestellten Leistungen und die bezeichneten Zielsysteme.

§ 4 Was müssen Sie für Ihren Auftrag vorbereiten

Das bedeutet für Sie: Stellen Sie uns die benötigten Informationen und rechtmäßig nutzbaren Inhalte bereit. Prüfen Sie Text und Aussprache vor Ihrer verbindlichen Bestellung. Neue Wünsche können zusätzlich kosten. Die gesetzlich geschuldete Korrektur unserer Fehler ist kein kostenpflichtiger Änderungsauftrag.

Benötigte Informationen und Rechte

(1) Sie stellen uns auf Ihre Kosten alle verfügbaren Unterlagen, Materialien, Daten und Informationen bereit, die wir für den Auftrag benötigen. Fragen zu vereinbarten Installations-, Produktions-, Konzeptions- oder Beratungsleistungen beantworten Sie vollständig und übermitteln uns die Antworten.

(2) Wenn Sie Texte, Musik, Sprachaufnahmen oder andere Inhalte bereitstellen, müssen Sie diese für den Auftrag verwenden dürfen. Erfordern Ihre Inhalte eine Anmeldung oder Lizenz bei der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft, übernehmen Sie diese. Sie tragen auch die zugehörigen Gebühren, sofern wir nichts anderes vereinbart haben.

Für Rechte an den von uns beigesteuerten Aufnahmen und Musiktiteln sind wir nach § 10 verantwortlich. Ihre eigenen Inhalte übertragen unsere Lizenzierungspflichten nicht pauschal auf Sie.

(3) Sie räumen uns die Rechte an Ihren Inhalten ein, die wir für den vereinbarten Auftrag benötigen. Dazu gehören insbesondere:

  • technische Verarbeitung und Vervielfältigung;
  • vereinbarte Bearbeitung und Verbindung mit Sprache oder Musik;
  • vereinbarte Bereitstellung und Einspielung der fertigen Produktion.

Das schließt die erforderliche Nutzung durch beauftragte Sprecher und technische Dienstleister ein. Der Umfang richtet sich nach dem konkreten Auftrag. Diese Regel erlaubt keine Nutzung Ihrer Inhalte für Referenzwerbung oder zum Training von KI-Modellen. Rechte Dritter und Datenschutzvoraussetzungen sind zusätzlich zu beachten.

Text und Aussprache prüfen

(4) Bei Produktionen mit menschlichen Sprechern ist Ihr freigegebener Text die Grundlage der Aufnahme. Prüfen Sie vor Ihrer verbindlichen Bestellung insbesondere:

  • Namen und Telefonnummern;
  • Internet- und E-Mail-Adressen;
  • die gewünschten gesprochenen Inhalte.

Besondere Aussprachewünsche teilen Sie uns spätestens mit der Bestellung verständlich mit, beispielsweise durch eine Lautumschreibung. Das gilt besonders für Firmen- und Eigennamen, Fachbegriffe, Fremdwörter, Abkürzungen, Zahlen und Zeichen.

Ohne andere Vereinbarung orientieren wir uns bei deutschsprachigen Texten an der üblichen deutschen Aussprache. Erkennen wir Unklarheiten oder Widersprüche, die eine ordnungsgemäße Aufnahme verhindern, klären wir diese vor der Aufnahme mit Ihnen.

Wir bearbeiten oder korrigieren Ihren Text redaktionell nur, wenn dies vereinbart ist. Unsere gesetzlichen Prüfungs- und Hinweispflichten bleiben bestehen. Bei Aufnahmefehlern, Abweichungen vom freigegebenen Text oder missachteten Aussprachevorgaben gelten Ihre gesetzlichen Mängelrechte. Für Schadensersatz gilt § 11. Für KI-Tonproduktionen gilt ergänzend § 5.

Zugangsdaten für die Einspielung

(5) Wir nutzen Mailbox-PINs und andere Zugangsdaten nur, um Ihre Tonproduktion aus der Ferne einzuspielen. Nach erfolgreicher Einspielung oder endgültigem Auftragsabschluss löschen wir diese Daten innerhalb von sieben Tagen. Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung.

Nach erfolgreicher Einspielung erhalten Sie eine Bestätigung. Anschließend sind Sie dafür verantwortlich, Ihre PINs und anderen Zugangsdaten zu sperren oder zu ändern.

Freigabe mit der Bestellung

(6) Mit Ihrer verbindlichen Bestellung geben Sie Ihre Texte und Aussprachevorgaben für die Produktion mit einem menschlichen Sprecher frei. Maßgeblich ist der Stand Ihrer Bestellung. Dazu gehören ausdrücklich vereinbarte Vorgaben zu Stimme, Sprache, Musik und Ausführung.

Wir dokumentieren diesen Stand und übermitteln ihn mit der Vertragsbestätigung. Eine zusätzliche Freigabe erfolgt nur, wenn wir sie ausdrücklich vereinbart haben.

Spätere Ergänzungen und Änderungen werden erst durch eine entsprechende Vereinbarung Teil des Produktionsauftrags. Auch diesen Stand dokumentieren wir. Wir ändern Ihre freigegebenen gesprochenen Inhalte nicht eigenmächtig.

Die Textfreigabe ist keine Abnahme der späteren Tonproduktion. Sie verzichten damit weder auf gesetzliche Mängelrechte noch auf Ihr Widerrufsrecht. Wir beauftragen den Sprecher erst nach Vertragsschluss und nach Erfüllung der Voraussetzungen aus § 6 Absatz 3.

Spätere Änderungswünsche

(7) Benennen Sie bei Änderungswünschen möglichst genau die betroffene Produktion und die gewünschte Änderung. Wir prüfen den Bearbeitungsstand. Vor einer zusätzlichen Beauftragung informieren wir Sie über:

  • den geänderten Leistungsumfang;
  • eine etwaige zusätzliche Vergütung;
  • die Auswirkungen auf vereinbarte Termine.

Zusätzliche Leistungen führen wir nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung aus. Wir bestätigen den Änderungsauftrag auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail. Dazu gehören Text- und Vorgabenstand, Vergütung sowie etwaige Terminänderungen.

Änderungen können insbesondere Text, Aussprache, Stimme, Sprache, Musik, Dateiformat oder Zielsystem betreffen. Gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte für den Änderungsauftrag bleiben bestehen.

(8) Neue oder geänderte Wünsche können zusätzliche Leistungen darstellen, wenn die ursprüngliche Leistung vertragsgemäß und fehlerfrei ist. Die gesetzlich geschuldete Beseitigung folgender Fehler von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen behandeln wir nicht als kostenpflichtigen Änderungsauftrag:

  • Aufnahme- und Aussprachefehler;
  • Fehler bei der Konvertierung;
  • Fehler bei der Bereitstellung oder Einspielung.

Erfüllungsgehilfen sind Personen oder Unternehmen, die wir zur Erfüllung unserer Vertragspflichten einsetzen. Ihre Prüfung oder Freigabe schließt Mängelrechte nicht pauschal aus. Maßgeblich bleiben die Vereinbarungen und die gesetzlichen Voraussetzungen.

(9) Terminänderungen vereinbaren wir konkret für die betroffenen Leistungen. Ein Änderungswunsch startet nicht automatisch sämtliche Lieferfristen neu.

Für bereits entstandene Sprecher- oder andere Fremdkosten gelten die jeweilige Vereinbarung und die gesetzlichen Voraussetzungen. Dasselbe gilt für eine Bearbeitungspause oder die Beendigung des ursprünglichen Auftrags. Für die Vertragsbeendigung bleibt § 8 maßgeblich.

§ 5 Was gilt für KI-Tonproduktionen

Das bedeutet für Sie: Sie bestellen die konkrete Aufnahme aus Ihrer Hörvorschau. Wir erzeugen die gesprochenen Inhalte für die Auslieferung nicht erneut. Ihre gesetzlichen Rechte bei Fehlern bleiben bestehen. Wir nutzen externe technische Dienstleister und bleiben Ihr Vertragspartner.

Vorschau und bestellte Aufnahme

(1) KI-Tonproduktionen entstehen automatisiert anhand Ihrer Texte und ausgewählten Einstellungen. Vor der Bestellung stellen wir eine kostenlose Hörvorschau der konkreten Aufnahme bereit.

(2) Sie sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit Ihrer eingegebenen Texte verantwortlich. Prüfen Sie vor der Bestellung möglichst insbesondere Namen, Fachbegriffe, Telefonnummern, Internet- und E-Mail-Adressen. Prüfen Sie auch deren Wiedergabe in der Hörvorschau.

(3) Sie bestellen die in der Hörvorschau bereitgestellte Aufnahme in der ausgewählten Ausführung. Wir liefern auf Grundlage derselben Aufnahme. Vor der Bestellung weisen wir auf mögliche Abweichungen hin durch:

  • ein gewähltes Dateiformat;
  • zusätzliche Musik;
  • die Entfernung eines Schutzsignals, das nur die Vorschau enthält.

Die gesprochenen Inhalte erzeugen wir für die Auslieferung nicht erneut.

Änderungen und Fehler

(4) Spätere Änderungen an Text, Stimme, Aussprache oder Betonung aufgrund neuer persönlicher Wünsche sind zusätzliche Leistungen. Voraussetzung ist, dass die gelieferte Aufnahme vertragsgemäß und fehlerfrei ist. Dies gilt nicht für Änderungen, die einen Mangel beheben müssen.

(5) Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben bestehen. Das gilt insbesondere, wenn:

  • die gelieferte Aufnahme von der vereinbarten Ausführung oder Hörvorschau abweicht;
  • Inhalte fehlen;
  • die bereitgestellte Datei technische Fehler enthält.

Für die Nacherfüllung und weitere Mängelrechte gelten weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen.

Dienstleister und Nutzungsrechte

(6) Wir nutzen spezialisierte externe technische Dienstleister für KI-gestützte Sprachsynthese. Sprachsynthese bedeutet, dass eine Technik Sprache künstlich erzeugt. Ihren Vertrag über die Tonproduktion schließen Sie mit uns.

Der Dienstleistereinsatz beschränkt weder die vereinbarte Leistung noch Ihre gesetzlichen Rechte. Für persönliche Daten gelten Absatz 8 und § 13. Ihre Zustimmung zu den AGB ist keine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung.

(7) Für die Nutzung und Weitergabe fertiger KI-Tonproduktionen gilt § 10. Agenturen dürfen fertige Produktionen nach den dortigen Regeln an ihre Endkunden weiterverkaufen.

Sie erhalten kein ausschließliches Recht an einer Stimme, einem KI-Modell oder vergleichbaren Ausgaben. Andere können ebenfalls entsprechende Stimmen oder Ausgaben nutzen. Die Nutzungserlaubnis für Ihre gelieferte Aufnahme garantiert keine zukünftige Verfügbarkeit derselben Stimme oder desselben Dienstes für neue Produktionen.

Texte und Aufnahmen verarbeiten

(8) Wir verarbeiten Ihre Texte und die daraus erzeugten Aufnahmen für die jeweilige Produktion. Dazu gehören Erstellung, Vorschau, Bereitstellung und Auftragsabwicklung. Für die Auftragsdokumentation verarbeiten wir sie nur im rechtlich zulässigen und erforderlichen Umfang.

Wir verwenden diese Inhalte nicht zum Training eigener KI-Modelle. Beim Sprachsynthese-Dienstleister nutzen wir ein Unternehmenskonto. Dort ist die Verwendung neu übermittelter Inhalte zum Modelltraining deaktiviert.

Unsere Datenschutzerklärung informiert vor der Übermittlung persönlicher Inhalte über:

  • beteiligte Dienstleister und deren Datenschutzrollen;
  • mögliche Übermittlungen in Staaten außerhalb der EU oder des EWR;
  • die Speicherung.

Auftragsverarbeiter setzen wir auf Grundlage einer Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO ein, soweit dieser anwendbar ist. Diese AGB versprechen weder eine ausschließlich auf EU oder EWR beschränkte Verarbeitung noch eine sofortige Löschung beim Dienstleister. Für Einspielzugänge gilt weiterhin § 4 Absatz 5.

Kennzeichnung von KI-Aufnahmen

(9) Vor der Bestellung informieren wir Sie darüber, dass die gewählte Aufnahme mit KI erzeugt wurde. Wir erfüllen die für uns geltenden gesetzlichen Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten. Dazu berücksichtigen wir erforderliche maschinenlesbare Kennzeichnungen und Herkunftsinformationen.

Eine technische Konvertierung befreit uns nicht von unseren gesetzlichen Pflichten. Für Ihre konkrete weitere Verwendung erfüllen Sie die gesetzlichen Offenlegungspflichten, die Sie selbst treffen. Das Gesetz bestimmt die Verteilung dieser Pflichten. Das gewählte Dateiformat entscheidet darüber nicht pauschal.

§ 6 Wann und wie erhalten Sie Ihre Tonproduktion

Das bedeutet für Sie: Menschliche Sprecherproduktionen erhalten Sie regelmäßig innerhalb von höchstens drei Werktagen, sobald alle Startvoraussetzungen erfüllt sind. KI-Aufnahmen stellen wir nach Erfüllung der Voraussetzungen unmittelbar online bereit. Für eine Einspielung brauchen wir zusätzlich ein freigeschaltetes Zielsystem und gültige Zugangsdaten. Drei Fehlversuche ersetzen keine erfolgreiche Einspielung.

Produktionszeiten und Werktage

(1) Für Produktionen mit menschlichen Sprechern benötigen wir in der Regel höchstens drei Werktage. Die Frist beginnt, sobald alle Voraussetzungen aus Absatz 3 erfüllt sind. Andere Lieferzeiten und besondere Termine vereinbaren wir vor Vertragsschluss mit Ihnen.

Manchmal erkennen wir erst nach Ihrer Bestellung, dass die Produktion länger dauern wird. Dann informieren wir Sie vor der Annahme Ihrer Bestellung. Eine Lieferzeit, die von Ihrer Bestellung abweicht, gilt nur mit Ihrer Zustimmung.

Als Werktage zählen Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage an unserem Firmensitz zählen nicht dazu. Den Tag, an dem die letzte Voraussetzung erfüllt wird, zählen wir bei diesen Fristen nicht mit.

(2) KI-Tonproduktionen stellen wir nach Vertragsschluss unmittelbar online bereit, sobald die Voraussetzungen aus Absatz 3 erfüllt sind. Für die Vorschau und die ausgelieferte Aufnahme gilt § 5.

Verhindert eine technische Störung die ordnungsgemäße Erzeugung oder Bereitstellung, nehmen wir keine neuen kostenpflichtigen Bestellungen betroffener KI-Tonproduktionen an. Ihre Rechte aus bereits geschlossenen Verträgen bleiben bestehen.

Wann beginnt die Frist

(3) Die Produktions- oder Bereitstellungsfrist beginnt erst, wenn der Vertrag geschlossen ist und uns alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen. Dazu gehören die zuvor mitgeteilten Texte, Aussprachevorgaben, Unterlagen und Informationen für die jeweilige Leistung. Bei vereinbarter Vorauszahlung müssen wir zusätzlich die Zahlung erhalten haben.

Für Verbraucher: Vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen wir die betroffene Leistung nur unter den Voraussetzungen aus § 14. Ohne die erforderlichen Erklärungen zum frühen Beginn führen wir diesen Leistungsteil erst nach Ablauf der ordnungsgemäß begonnenen Widerrufsfrist aus. Die jeweilige Lieferfrist beginnt frühestens dann.

Wir prüfen die Voraussetzungen für die Tonproduktion und den Einspielservice getrennt. Fehlende Einspielzugänge verzögern nicht allein deshalb eine Tonproduktion, die wir unabhängig davon erstellen oder bereitstellen können.

Dateiformat und Zielsystem

(4) Wir liefern im vereinbarten digitalen Dateiformat, beispielsweise MP3 oder WAV, und in der vereinbarten Ausführung. Eine andere Lieferform ist möglich, wenn wir sie vereinbart haben.

Wir berücksichtigen die vor Vertragsschluss mitgeteilten und vereinbarten Anforderungen an Format, technische Ausführung und Zielsystem. Erkennen wir unklare Angaben oder eine möglicherweise ungeeignete Ausführung, weisen wir Sie vor der betroffenen Produktion oder Konvertierung darauf hin. Anschließend klären wir das weitere Vorgehen mit Ihnen.

Wir bleiben für vereinbarte Konvertierungen, Anleitungen und Einspielungen verantwortlich. Bei Verbrauchern gelten besondere Anforderungen für Abweichungen von objektiven Anforderungen an digitale Produkte. Eine allgemeine AGB-Regel ersetzt dafür weder die gesetzlich erforderliche gesonderte Information noch Ihre ausdrückliche Vereinbarung.

Einspielservice

(5) Beim bestellten Einspielservice übertragen wir die vereinbarte Tonproduktion in das bezeichnete Mailbox- oder Voicemail-System. Das gilt für die enthaltene erste Einspielung einer Mobilboxansage und für einen gesondert bestellten Einspielservice. Dafür gelten die folgenden Unterpunkte.

1 Voraussetzungen für die Einspielung

Sie stellen uns folgende Informationen bereit:

  • die richtige Zielrufnummer;
  • den Netzbetreiber;
  • gültige und funktionsfähige Zugangsdaten.

Sie aktivieren und richten das Zielsystem so ein, dass wir aus der Ferne darauf zugreifen können. Sie stellen sicher, dass Sie uns zu diesem Zugriff berechtigen dürfen. Wir informieren Sie über die Voraussetzungen und stellen die entsprechenden Anleitungen bereit.

2 Was der Einspielservice umfasst

Wir schulden die erfolgreiche Speicherung der vereinbarten Ansage im bezeichneten Zielsystem. Rufumleitungen und andere Einstellungen bestimmen, wann Anrufe auf dieses System gelangen. Deren Einrichtung gehört nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zu unserem Auftrag.

3 Welche Versuche zählen

Im regulären Ablauf führen wir bis zu drei ordnungsgemäße Einspielversuche je bestelltem Zielsystem durch. Ein erfolgloser Versuch zählt, wenn er aus einem dieser Gründe scheitert:

  • Ihre übermittelten Daten sind falsch oder funktionieren nicht.
  • Sie haben zuvor mitgeteilte Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt.

4 Welche Versuche nicht zählen

Ein Versuch zählt nicht, wenn er an einem Fehler von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen scheitert. Dasselbe gilt für vorübergehende allgemeine Störungen des Netzbetreibers oder unserer technischen Infrastruktur.

Auch ein erneuter Versuch bei einem bekannten, unverändert fortbestehenden Zugangshindernis zählt nicht als weiterer Versuch.

5 Was nach einem Fehlversuch geschieht

Nach einem Fehlversuch informieren wir Sie über das Hindernis, soweit wir es feststellen konnten. Müssen Sie mitwirken, warten wir vor einem weiteren Versuch auf Ihre Rückmeldung oder die nachvollziehbare Beseitigung des Hindernisses.

6 Was nach drei Fehlversuchen geschieht

Nach drei anrechenbaren Fehlversuchen pausieren wir die Bearbeitung, bis die Hindernisse auf Ihrer Seite geklärt sind. Wir informieren Sie über das weitere Vorgehen. Falls erforderlich, setzen wir Ihnen eine angemessene Frist, um die nötige Mitwirkung nachzuholen.

Für eine Vertragsbeendigung und mögliche Vergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Drei erfolglose Versuche gelten nicht als erfolgreiche Einspielung.

7 Wie wir den Erfolg prüfen

Nach der Übertragung prüfen wir die gespeicherte Ansage durch erneuten Abruf aus dem Zielsystem oder eine technisch gleichwertige Prüfung. Ein Verbindungsaufbau oder das Senden eines Speicherbefehls reicht dafür nicht aus.

8 Welche Nachweise Sie erhalten

Wir dokumentieren:

  • den Auftrag und das zugehörige Zielsystem;
  • den Zeitpunkt der Einspielung;
  • die verwendete Tonproduktion;
  • das Ergebnis der Erfolgskontrolle.

Sie erhalten eine Bestätigung der erfolgreichen Einspielung. Die Dokumentation dient als Nachweis der Durchführung. Gesetzliche Beweislastregeln und Ihre Rechte bleiben unverändert.

9 Wann wir einspielen

Bei einer gesonderten Einspielung einer vorhandenen Tonproduktion spielen wir spätestens am nächsten Werktag ein, nachdem alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihre Freischaltmeldung und die erforderlichen Zugangsdaten liegen uns vor.
  • Die vereinbarte Tonproduktion liegt vor.
  • Die Voraussetzungen aus Nummer 1 sind erfüllt.
  • Die Ausführung ist nach Absatz 3 zulässig.

Bei einer neu produzierten Mobilboxansage gilt ebenfalls der nächste Werktag. Dafür müssen die Produktion abgeschlossen und die übrigen genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Wird eine Voraussetzung später erfüllt, ist dieser Zeitpunkt für die Frist maßgeblich. Ein anders vereinbarter Einspieltermin bleibt maßgeblich.

Ein erfolgloser Versuch gilt nicht als erfolgreiche Einspielung. Bei Hindernissen gelten Nummern 3 bis 8 sowie Absätze 6 und 7.

Fehlende Mitwirkung und andere Verzögerungen

(6) Wenn Ihre erforderliche Mitwirkung ausbleibt, informieren wir Sie über das Hindernis und seine Folgen für die betroffene Leistung. Fristen verschieben sich nur, soweit die fehlende Mitwirkung die jeweilige Leistung tatsächlich verzögert.

Für Bearbeitungspausen, Vertragsbeendigung und Vergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche gelten weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen.

(7) Bei Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeit informieren wir Sie unverzüglich über die Ursache, soweit wir diese feststellen konnten. Wir nennen die voraussichtliche Dauer, soweit sie absehbar ist. Wir ergreifen zumutbare Maßnahmen, um das Hindernis zu überwinden.

Höhere Gewalt oder Störungen bei Netzbetreibern, Sprechern und technischen Dienstleistern bewirken nicht pauschal:

  • einen Haftungsausschluss;
  • einen geringeren Leistungsumfang;
  • ein Rücktrittsrecht für uns.

Das Gesetz oder eine wirksame Vereinbarung mit Ihnen bestimmt, ob eine Leistungspflicht entfällt oder ein Termin geändert werden muss. Das gilt auch für die Frage, ob eine Partei den Vertrag beenden darf.

Eine bloße Erschwerung unserer Leistung erlaubt uns keine einseitige Vertragsbeendigung. Entfällt ein Zahlungsanspruch, erstatten wir darauf geleistete Zahlungen unverzüglich. Besondere gesetzliche Erstattungsfristen bleiben maßgeblich. Für Schadensersatz gilt § 11.

(8) Wir dürfen Subunternehmen für die vereinbarten Leistungen einsetzen. Wir bleiben Ihr Vertragspartner. Unsere gesetzliche Verantwortung für Erfüllungsgehilfen bleibt bestehen.

Ihre Rechte bei ausbleibender oder verspäteter Leistung

(9) Bei ausbleibender oder verspäteter Leistung gelten Ihre gesetzlichen Rechte. Beim allgemeinen Rücktrittsrecht müssen Sie grundsätzlich zunächst eine angemessene Leistungsfrist setzen, die erfolglos abläuft. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Dazu gehören insbesondere eine endgültige Leistungsverweigerung oder ein vereinbarter Termin, der für Sie wesentlich ist.

Für digitale Produkte an Verbraucher gilt insbesondere § 327c BGB: Fordern Sie uns zur fälligen Bereitstellung auf. Kommen wir dem nicht unverzüglich nach, können Sie den Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen beenden. Das Gesetz regelt auch, wann Sie keine solche Aufforderung benötigen. Es regelt zudem die Folgen für weitere Bestandteile eines Paketvertrags.

Diese AGB verlangen dafür keine zusätzliche allgemeine Nachfrist. Für Rückabwicklung, Erstattung und mögliche Schadensersatzansprüche gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regeln.

Bereitstellung und Download

(10) Wir stellen Ihre Tonproduktion auf dem vor Vertragsschluss vereinbarten Weg bereit. Beispielsweise senden wir eine Datei oder ermöglichen Ihnen einen nutzbaren Download. Sie erhalten die vereinbarte Ausführung und die erforderlichen Zugangsinformationen.

Die Bereitstellung und eine zusätzlich bestellte Einspielung sind eigenständige Leistungsschritte. Wir führen sie getrennt durch und dokumentieren sie getrennt.

(11) Wir informieren Sie über die Bereitstellung und ordnen die Datei oder Ausführung Ihrem Auftrag zu. Für digitale Produkte an Verbraucher gilt § 327b BGB. Der Inhalt oder geeignete Mittel zum Zugriff oder Herunterladen müssen Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen oder zugänglich sein.

Eine interne Markierung als fertiggestellt oder versandt beweist allein keine ordnungsgemäße Bereitstellung. Erfahren wir von einer fehlgeschlagenen Übermittlung oder einem unbrauchbaren Zugang, prüfen wir den Vorgang. Wir veranlassen die Maßnahmen, die Vertrag und Gesetz erfordern.

(12) Eine begrenzte Downloadmöglichkeit vereinbaren wir einschließlich ihrer Dauer und Bedingungen vor Vertragsschluss. Bei einer bereitgestellten Datei empfehlen wir Ihnen eine eigene Sicherungskopie.

Weder eine Downloadfrist noch diese Empfehlung beschränkt Ihre gesetzlichen Ansprüche bei fehlender oder fehlerhafter Bereitstellung. Weitergehende vereinbarte Bereitstellungs-, Speicher- oder Sicherungspflichten bleiben ebenfalls bestehen.

Auftragsnachweise und Meldung von Problemen

(13) Wir dokumentieren die maßgeblichen Auftrags- und Freigabestände sowie:

  • vereinbarte Aussprache- und Ausführungsvorgaben;
  • Änderungsaufträge;
  • die bereitgestellte Ausführung;
  • Bereitstellungsweg und relevante Zeitpunkte.

Bei KI-Aufnahmen dokumentieren wir zusätzlich, welche bestellte Hörvorschau zur ausgelieferten Aufnahme gehört. Für Einspielungen gelten ergänzend die Nachweise aus Absatz 5.

Die Dokumentation macht die Zuordnung und Bearbeitung nachvollziehbar. Sie ersetzt keine tatsächlich erbrachte Leistung und ändert keine gesetzlichen Beweislastregeln. Persönliche Daten verarbeiten wir dabei nur im zulässigen und erforderlichen Umfang.

PINs und andere Zugangsdaten nehmen wir weder in die Vertragsbestätigung noch in langfristige Auftrags- und Leistungsnachweise auf. Für ihre Verarbeitung und Löschung gilt § 4 Absatz 5.

(14) Bitte melden Sie erkennbare Abweichungen oder technische Probleme möglichst konkret. Nennen Sie nach Möglichkeit den Auftrag und die betroffene Datei oder Ansage.

Für Verbraucher begründet diese Bitte weder eine zusätzliche Ausschlussfrist noch besondere Formvorgaben für die Mängelmeldung. Ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben bestehen. Für Unternehmer bleiben gesetzliche und wirksam vereinbarte Untersuchungs- und Rügepflichten bestehen.

Ist eine Abnahme gesetzlich erforderlich, gelten deren gesetzliche Voraussetzungen und Folgen. Die Textfreigabe, eine Bereitstellungs- oder Einspielbestätigung sowie das bloße Öffnen einer Datei bewirken für sich allein keine automatische Abnahme. Für Verbraucherverträge über die Herstellung digitaler Produkte gilt § 650 Absatz 2 BGB.

§ 7 Was gilt bei Fehlern und Problemen mit der Einspielung

Das bedeutet für Sie: Eine gespeicherte Ansage und die Weiterleitung von Anrufen auf Ihre Mailbox sind unterschiedliche Dinge. Rufumleitungen richten Sie selbst ein, wenn Sie dies nicht ausdrücklich mitbestellen. Bei Fehlern unserer Leistung bleiben Ihre gesetzlichen Rechte bestehen. Die besonderen Regeln in Absatz 4 gelten nur für Unternehmer.

Einspielung und Rufumleitung

(1) Die technische Einspielung und die Weiterleitung eingehender Anrufe sind unterschiedliche Vorgänge. Sie richten die Rufumleitungen und anderen Einstellungen selbst ein, durch die Anrufer das Zielsystem erreichen. Etwas anderes gilt, wenn Sie diese Einrichtung ausdrücklich mitbestellt haben.

(2) Spätere Änderungen oder Löschungen durch Sie, den Netzbetreiber oder andere Dritte gehören nicht zu unserem Leistungsumfang. Ihre gesetzlichen Ansprüche wegen fehlerhafter Leistungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen bleiben bestehen.

(3) Telefonie- und Mailbox-Systeme können die Wiedergabequalität technisch begrenzen. Deshalb kann die Wiedergabe von der ursprünglichen Studioqualität abweichen.

Solche systemüblichen Einschränkungen sind von vermeidbaren Produktions-, Konvertierungs- und Einspielfehlern zu unterscheiden. Maßgeblich bleiben die vereinbarte Beschaffenheit und die gesetzlichen Leistungsanforderungen.

Besondere Mängelregeln nur für Unternehmer

(4) Die folgenden Unterpunkte gelten ausschließlich für Unternehmer:

1 Sachmängel und Rechtsmängel

Für Sachmängel sind die vereinbarte Beschaffenheit und die gesetzlichen Anforderungen maßgeblich. Ein Rechtsmangel liegt insbesondere vor, wenn Sie die erforderlichen Rechte für die vereinbarte Nutzung nicht wirksam erhalten. Nummer 8 bleibt maßgeblich.

2 Kaufmännische Prüfung und Mängelmeldung

Eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB gilt nur, wenn dessen gesetzliche Voraussetzungen für den Vertrag erfüllt sind. Ihre Folgen richten sich nach dem Gesetz.

Allein die Eigenschaft als Unternehmer oder Kaufmann begründet diese Pflicht nicht für sämtliche Produktions- und Einspielleistungen.

3 Offensichtliche Mängel melden

Offensichtliche Mängel melden Sie uns innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Lieferung oder Leistung schriftlich.

4 Nacherfüllung

Bei einem Mangel müssen wir nach unserer Wahl den Fehler beheben oder eine mangelfreie Sache liefern. Dies heißt Nacherfüllung. Scheitert die Nacherfüllung, können Sie den Preis mindern oder nach Ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten.

5 Schadensersatz und vergebliche Aufwendungen

Beruht der Mangel auf einer Pflichtverletzung, die wir zu vertreten haben, können Sie nach § 11 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Dieses Recht kann statt oder neben Minderung oder Rücktritt bestehen.

Anstelle dieses Schadensersatzes können Sie nach § 11 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Gemeint sind angemessene Aufwendungen, die Sie im Vertrauen auf die Leistung machen durften. Dies gilt nicht, wenn deren Zweck auch ohne unsere Pflichtverletzung nicht erreicht worden wäre.

6 Weitere Schadensersatzansprüche

Ihr Recht auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung nach § 280 BGB bleibt unter dessen Voraussetzungen bestehen. Hierfür gilt § 11.

7 Änderungen und abweichende Einsatzbedingungen

Verursacht allein eine von Ihnen verantwortete Abweichung von den vereinbarten Einsatzbedingungen einen Mangel, richten sich Ihre Ansprüche nach dem Gesetz. Dasselbe gilt bei einem Mangel, den allein spätere Änderungen durch Sie oder Dritte verursachen.

Solche Änderungen schließen Ansprüche wegen davon unabhängiger Mängel nicht aus. Das gilt auch für Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unverändert.

8 Vereinbarte Eigenschaften und Garantien

Die vereinbarte Beschaffenheit und unser Leistungsumfang richten sich nach dem Vertrag. Technische Daten, Produktinformationen und Beschreibungen können dazugehören.

Eine Garantie übernehmen wir nur durch eine Erklärung über eine solche zusätzliche Einstandspflicht. Ihr Umfang richtet sich nach der Garantieerklärung.

9 Verjährung

Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verkürzung gilt nicht:

  • für Schadensersatzansprüche;
  • wenn wir einen Mangel arglistig verschweigen;
  • soweit eine übernommene Garantie entgegensteht;
  • soweit zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen verlangen.

In diesen Fällen gelten die jeweils maßgeblichen gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Fristen.

10 Rückgriffsansprüche

Ihre gesetzlich zwingenden Rückgriffsansprüche gegen uns bleiben bestehen.

§ 8 Wie bezahlen Sie und was gilt bei einer Vertragsbeendigung

Das bedeutet für Sie: Verbraucher zahlen grundsätzlich vorab, Unternehmer grundsätzlich nach der Leistung auf Rechnung. Eine Vertragsbeendigung kann unterschiedliche Kostenfolgen haben. Ein wirksamer Verbraucherwiderruf wird nicht wie eine freie Kündigung abgerechnet. Die Fünf-Prozent-Regel ist keine allgemeine Stornogebühr.

Preise und Vorauszahlung

(1) Es gelten die vor Vertragsschluss vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Verbrauchern zeigen wir vor der verbindlichen Bestellung den Gesamtpreis einschließlich Steuern und aller sonstigen Preisbestandteile.

(2) Verbraucher zahlen grundsätzlich im Voraus. Wir beginnen eine kostenpflichtige menschliche Sprecherproduktion oder Einspielung erst nach Zahlungseingang und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen aus § 6 Absatz 3. Kostenlose Hörvorschauen sind davon nicht betroffen.

Auch eine kostenpflichtige KI-Tonproduktion stellen wir erst nach Zahlungseingang bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine ausnahmsweise Zahlung auf Rechnung nach der Leistung vereinbaren wir vor Vertragsschluss. Dies kann insbesondere nach einer unverbindlichen Anfrage erfolgen.

Die vereinbarte Vorauszahlung ist nach Vertragsschluss entsprechend unserer Zahlungsaufforderung fällig.

Zahlung auf Rechnung

(3) Unternehmer zahlen grundsätzlich nach Auslieferung oder Erbringung der vereinbarten Leistung auf Rechnung. Das gilt auch für Verbraucher, mit denen wir diese Zahlungsweise vereinbart haben.

Verlangt das Gesetz für die Fälligkeit eine Abnahme, bleibt diese erforderlich. Bei Verbraucherverträgen über die Herstellung digitaler Produkte tritt die Bereitstellung nach § 650 Absatz 2 BGB an deren Stelle.

Beim Einspielservice ist die erfolgreiche Einspielung nach § 6 Absatz 5 maßgeblich. Drei Fehlversuche machen die vollständige Einspielvergütung nicht allein wegen ihrer Anzahl fällig.

Noch nicht erbrachte Leistungen dürfen wir nur aufgrund einer wirksamen Vereinbarung oder eines gesetzlichen Anspruchs abrechnen. Ohne anderes vereinbartes Zahlungsziel wird die Vergütung mit Zugang der Rechnung fällig. Gesetzliche Fälligkeitsvoraussetzungen müssen jedoch zuvor erfüllt sein.

Verspätete Zahlung und Ihre Gegenrechte

(4) Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Für Verbraucher gilt zur gesetzlichen 30-Tage-Regel: Allein der Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung begründet nur bei einem besonderen Hinweis darin den Verzug. Das gilt entsprechend für eine gleichwertige Zahlungsaufstellung. Andere gesetzliche Verzugsgründe bleiben bestehen.

(5) Ihre gesetzlichen Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben bestehen. Das gilt insbesondere, wenn wir nicht oder nicht vertragsgemäß leisten.

Widerruf und andere Formen der Vertragsbeendigung

(6) Widerruf, Rücktritt, freie Kündigung und Kündigung aus wichtigem Grund haben jeweils eigene gesetzliche Voraussetzungen und Folgen. Bei einem wirksamen Verbraucherwiderruf gelten § 14 und die zugehörigen Belehrungen.

Die folgenden Kündigungsregeln begründen bei einem solchen Widerruf weder eine zusätzliche Stornogebühr noch einen Ersatz von Sprecherkosten.

Freie Kündigung einer Werkleistung

(7) Gilt für Ihren Auftrag das freie Kündigungsrecht nach § 648 BGB, können Sie bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. In diesem Fall können wir die vereinbarte Vergütung verlangen. Davon müssen wir abziehen:

  • Aufwendungen, die wir durch die Vertragsbeendigung sparen;
  • Einnahmen aus einer anderen Verwendung unserer Arbeitskraft;
  • Einnahmen, deren Erwerb durch eine solche andere Verwendung wir böswillig unterlassen.

Diese Regel gilt nicht pauschal für den Kauf einer bereits erzeugten KI-Aufnahme. Sie gilt auch nicht für andere Verträge, auf die § 648 BGB nicht anwendbar ist.

(8) Für den noch nicht erbrachten Teil einer Werkleistung gilt die widerlegbare gesetzliche Vermutung aus § 648 Satz 3 BGB. Danach stehen uns nach den gesetzlichen Anrechnungen fünf Prozent der Vergütung für diesen Teil zu.

Das ist keine zusätzliche Gebühr und keine Pauschale auf den gesamten Auftragspreis. Sie dürfen nachweisen, dass unser Anspruch geringer ist oder fehlt. Wir dürfen nach den gesetzlichen Maßstäben einen höheren Anspruch nachweisen.

(9) Bereits verbindlich entstandene Sprecher- und andere Fremdkosten berücksichtigen wir bei einer freien Kündigung nur nach Absatz 7. Wir erklären die Berechnung nachvollziehbar und berücksichtigen Einsparungen oder Erstattungen.

Diese Kosten berechnen wir nicht zusätzlich zur ungekürzten vereinbarten Vergütung. Eine doppelte Berücksichtigung ist ausgeschlossen. Allein die Sprecherbeauftragung verpflichtet Sie nicht pauschal zur Zahlung des gesamten Auftragspreises.

Kündigung aus wichtigem Grund

(10) Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit § 648a BGB gilt, können wir grundsätzlich nur die Vergütung für den bis zur Kündigung erbrachten Werkteil verlangen.

Gesetzliche Mängel-, Schadensersatz-, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen. Eine Kündigung wegen unserer Pflichtverletzung rechnen wir nicht automatisch wie Ihre freie Kündigung ab.

Beendigung bei fehlender Mitwirkung

(11) Bleibt Ihre erforderliche Mitwirkung aus, dürfen wir den Vertrag nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen beenden. Soweit § 643 BGB gilt, setzen wir eine angemessene Frist zur Nachholung. Wir weisen darauf hin, dass der Vertrag bei erfolglosem Fristablauf endet.

Für Vergütungs-, Auslagenersatz-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regeln. Dazu gehören insbesondere §§ 642 und 645 BGB, soweit sie anwendbar sind. Eine fehlende Mitwirkung behandeln wir nicht automatisch als freie Kündigung nach § 648 BGB.

Abrechnung nach Vertragsende

(12) Nach Vertragsende rechnen wir bestehende Zahlungsansprüche nachvollziehbar ab. Maßgeblich sind der Beendigungsgrund und der dokumentierte Leistungsstand. Wir berücksichtigen bereits gezahlte Beträge und gesetzlich erforderliche Anrechnungen.

Nicht geschuldete Beträge erstatten wir nach den gesetzlichen Regeln. Bei kombinierten Aufträgen berechnen wir für eine enthaltene Einspielung nicht automatisch den Preis eines separat angebotenen Einspielservices. Die Zuordnung von Beträgen zu Leistungsteilen folgt der tatsächlichen Vereinbarung und den gesetzlichen Maßstäben.

§ 9 Was gilt bis zur vollständigen Zahlung

Das bedeutet für Sie: Gelieferte körperliche Gegenstände bleiben grundsätzlich bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Für die Nutzung digitaler Aufnahmen gelten stattdessen die Nutzungsregeln in § 10.

(1) Liefern wir aufgrund einer besonderen Vereinbarung körperliche Datenträger oder andere bewegliche Sachen, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Maßgeblich ist die für diese Sachen geschuldete Vergütung. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben bestehen.

(2) Für digitale Tonproduktionen bestimmt § 10 Ihre Nutzungsberechtigung. Ein Eigentumsvorbehalt an einem körperlichen Gegenstand ersetzt die dort geregelten Nutzungsrechte nicht.

§ 10 Wie dürfen Sie Ihre Tonproduktion nutzen

Das bedeutet für Sie: Die Standardrechte erlauben die zeitlich unbefristete Nutzung für Telefonanlagen, Mobilboxen und telefonische Warteschleifen. Für Websites, soziale Medien und andere Werbemedien brauchen Sie eine zusätzliche individuelle Vereinbarung. Agenturen dürfen fertige Produktionen an die jeweils vom Auftrag erfassten Endkunden weiterverkaufen. Werbung mit Ihrem Namen oder Ihrer Aufnahme nutzen wir nur nach gesonderter Freigabe.

Rechte an den Bestandteilen

(1) Tonproduktionen können Rechte von Urhebern, Sprechern, Musiklizenzgebern und Tonträgerherstellern enthalten. Wir beschaffen die Rechte, die Sie für die vereinbarte Nutzung unserer beigesteuerten Bestandteile benötigen.

Für Ihre bereitgestellten Inhalte gilt ergänzend § 4 Absätze 2 und 3. Urheberrechte und andere Rechte der Rechteinhaber übertragen wir nicht als solche auf Sie. Sie erhalten die vereinbarten Nutzungsrechte.

Erlaubte Standardnutzung und zusätzliche Medien

(2) Ohne andere individuelle Vereinbarung erhalten Sie ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der fertigen Aufnahme für:

  • Telefonanlagen;
  • Mobilboxen;
  • telefonische Warteschleifen.

„Einfach“ bedeutet hier: Das Recht ist nicht exklusiv. Erlaubt sind Begrüßungs-, Informations-, Abwesenheits-, Mailbox- und Warteschleifenansagen, auch in cloudbasierten Telefoniesystemen. Dazu gehören die erforderliche Speicherung, Vervielfältigung, technische Übertragung und Wiedergabe gegenüber Anrufern.

Dienstleister dürfen die Produktion für Sie im erforderlichen Umfang technisch einrichten und betreiben. Werbliche Inhalte innerhalb Ihrer vereinbarten Telefonansage oder telefonischen Warteschleife sind ebenfalls erlaubt.

Die Standardrechte umfassen nicht:

  • die Veröffentlichung auf Websites;
  • die Veröffentlichung in sozialen Medien;
  • andere Werbemedien, insbesondere Werbefilme, TV-, Radio- und Kinospots.

Dafür vereinbaren wir vor der Verwendung den Nutzungsumfang und mögliche zusätzliche Vergütung gesondert und individuell.

Beginn Ihrer Nutzungsrechte

(3) Die unbefristeten Nutzungsrechte entstehen mit vollständiger Zahlung der für die jeweilige Aufnahme geschuldeten Vergütung. Bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung dürfen Sie die bereitgestellte Aufnahme schon vorher im vereinbarten Umfang nutzen. Sie dürfen sie auch nach Absatz 4 weitergeben.

Mit vollständiger Zahlung wird diese vorläufige Erlaubnis zum unbefristeten Nutzungsrecht. Zahlungsverzug beendet Ihre Nutzungsberechtigung nicht automatisch. Eine Nutzungsuntersagung oder Vertragsbeendigung erfordert die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

Ihre gesetzlichen Mängel-, Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben bestehen.

Weiterverkauf durch Agenturen

(4) Agenturen und andere gewerbliche Wiederverkäufer dürfen fertige Produktionen an die Endkunden weiterverkaufen, für die sie diese bestellt haben. Sie dürfen die eingeräumten Nutzungsrechte im gleichen Umfang übertragen oder entsprechende einfache Nutzungsrechte einräumen.

Das gilt für menschliche Sprecherproduktionen und KI-Tonproduktionen gleichermaßen. Für diese vereinbarte Weitergabe ist keine zusätzliche Zustimmung von uns erforderlich. Die Weitergabe erweitert den Nutzungsumfang nicht.

Als Wiederverkäufer informieren Sie Ihren Endkunden über den Nutzungsumfang und vereinbarte Einschränkungen der konkreten Produktion. Die Nutzung derselben Produktion für weitere, nicht vom Auftrag erfasste Endkunden vereinbaren wir gesondert.

Benötigen wir Angaben zum Endkunden für Lizenznachweise, stellen Sie diese im erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang bereit. Die Weitergabe überträgt nicht automatisch Ihren gesamten Vertrag mit uns auf den Endkunden.

Musik und Nutzung einzelner Bestandteile

(5) Musik lizenzieren wir ausschließlich als Teil der fertigen, mit Sprache verbundenen Tonproduktion. Nicht umfasst sind:

  • gesonderte Weitergabe, Vermarktung oder Nutzung der Musik als einzelner Titel;
  • Herauslösen der Musik für andere Produktionen;
  • gesonderte Vermarktung von Sprachaufnahmen außerhalb des vereinbarten Telefonieeinsatzes.

Die vereinbarte unbefristete Nutzung einer ordnungsgemäß lizenzierten fertigen Produktion endet nicht allein durch die spätere Beendigung unseres Musik- oder KI-Abonnements. Eine veränderte Produktion oder ihre Bestandteile benötigen für ein neues Projekt eine gesonderte Vereinbarung, soweit die Nutzung den vereinbarten Umfang überschreitet.

(6) Ihre Nutzungsrechte beziehen sich auf die vereinbarte fertige Aufnahme. Nur bei gesonderter Vereinbarung gehören dazu:

  • offene Projektdateien;
  • getrennte Musik- und Sprachspuren;
  • Rohaufnahmen;
  • Rechte an Stimmenmodellen.

Für den vereinbarten Telefonieeinsatz dürfen Sie die Aufnahme technisch speichern, konvertieren und zur Wiedergabe einrichten. Daraus darf keine Nutzung entstehen, die über den vereinbarten Umfang hinausgeht.

Der Erwerb erlaubt weder den Aufbau einer Stimmenbibliothek noch Stimmenklonen oder KI-Modelltraining. Gesetzlich zwingend zulässige Nutzungen bleiben erlaubt.

Besonderheiten bei KI-Aufnahmen

(7) Bei KI-Tonproduktionen räumen wir vorhandene Rechte an der fertigen Aufnahme im vereinbarten Umfang ein. Sind einzelne rein KI-generierte Bestandteile nicht urheberrechtlich geschützt, gestatten wir deren Nutzung vertraglich im gleichen Umfang.

Wir versprechen damit weder urheberrechtlichen Schutz dieser Bestandteile noch Ausschließlichkeit oder Einzigartigkeit einer KI-Stimme. Unsere Pflicht, Ihre vereinbarte Nutzung zu ermöglichen, bleibt bestehen.

Lizenznachweise und technische Hinweise

(8) Wir dokumentieren die erforderliche Lizenzierung unserer beigesteuerten Musik. Erforderliche Nachweise stellen wir Ihnen entsprechend der jeweiligen Lizenzvereinbarung bereit.

Die interne Lizenzierung beim Dienstleister und gegebenenfalls erforderliche Freigabedokumente sind unsere Verantwortung. Unsere Lizenz oder unser Abonnement verschafft Ihnen keinen eigenen Zugang zum Musikarchiv. Es erweitert Ihre Rechte auch nicht über den Auftrag hinaus.

(9) Wir dürfen nicht hörbare technische Herkunfts- und Rechteinformationen in Dateien aufnehmen. Voraussetzung ist, dass diese die vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigen. Gesetzliche Kennzeichnungspflichten nach § 5 Absatz 9 bleiben bestehen.

Hörbare Eigenwerbung von uns oder ein störendes Schutzsignal in der ausgelieferten Aufnahme bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Für Schutzsignale, die nur die Vorschau enthält, gilt § 5 Absatz 3.

Ihre Freigabe für Referenzwerbung

(10) Ihren Namen, Ihre Logos oder Kennzeichen und Ihre Tonproduktion verwenden wir für Referenzwerbung nur nach gesonderter ausdrücklicher Freigabe. Die Freigabe nennt:

  • die freigegebenen Inhalte;
  • die vorgesehenen Veröffentlichungswege;
  • gegebenenfalls die Dauer.

Ihre AGB-Zustimmung, Bestellung oder ein unterbliebener Widerspruch erteilen keine solche Freigabe. Sie ist freiwillig und keine Voraussetzung für Bestellung oder Leistung.

Ihre Freigabe ersetzt keine zusätzlich erforderlichen Rechte oder Einwilligungen anderer Personen oder Rechteinhaber. Wir klären diese vor der Veröffentlichung.

(11) Sie können Ihre Referenzfreigabe für die Zukunft widerrufen, insbesondere per E-Mail. Danach beenden wir neue Referenzverwendungen. Betroffene Inhalte entfernen wir innerhalb angemessener Zeit aus unseren kontrollierten Online-Veröffentlichungen.

Rechtmäßige Veröffentlichungen vor dem Widerruf bleiben davon unberührt. Bereits verbreitete Druckerzeugnisse müssen wir nicht zurückrufen. Neue Druckauflagen oder weitere Verteilungen erfolgen nicht auf Grundlage der widerrufenen Freigabe.

Verarbeiten wir persönliche Daten auf Grundlage einer Einwilligung, gilt für deren Widerruf Artikel 7 Absatz 3 DSGVO. Gesetzliche Löschungsrechte und andere Betroffenenrechte bleiben bestehen.

§ 11 Wann haften wir für Schäden

Das bedeutet für Sie: Unsere Haftung hängt von der Art der Pflichtverletzung und des Schadens ab. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haften wir unbeschränkt. Das gilt auch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Die folgenden Haftungsgrenzen beschränken Ihre gesetzlichen Rechte auf Fehlerbehebung oder Vertragsbeendigung nicht.

Unbeschränkte Haftung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Regeln unbeschränkt für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Das gilt auch für entsprechendes Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haften wir ebenfalls unbeschränkt, wenn sie auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Das gilt für Pflichtverletzungen von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und unseren Erfüllungsgehilfen.

Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, wenn wir wesentliche Vertragspflichten verletzen. Diese Pflichten ermöglichen erst die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags. Auf ihre Erfüllung dürfen Sie regelmäßig vertrauen.

Unsere Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Ausnahmen in Absätzen 1 und 3 bleiben maßgeblich.

Ausnahmen von den Haftungsgrenzen

(3) Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschweigen oder soweit eine übernommene Garantie reicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsregeln bleibt bestehen.

Datenverlust und weitere Ansprüche

(4) Bei Datenverlust richtet sich ein mögliches Mitverschulden Ihrerseits nach § 254 BGB. Dazu kann beispielsweise eine unterlassene zumutbare Datensicherung gehören.

Eine fehlende Datensicherung schließt unsere Haftung nicht pauschal aus. Sie begrenzt diese auch nicht automatisch auf fiktive Wiederherstellungskosten. Unsere eigenen vertraglichen Sicherungs-, Speicher- und Schutzpflichten bleiben maßgeblich.

(5) Diese Regeln gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Soweit anwendbar, gelten sie auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Ausnahmen aus Absätzen 1 und 3 bleiben jeweils bestehen.

(6) Diese Schadensersatzregeln beschränken nicht Ihre gesetzlichen Ansprüche auf Erfüllung und Nacherfüllung. Auch gesetzliche Rechte auf Minderung, Rücktritt und Vertragsbeendigung bleiben unverändert.

§ 12 Was gilt, wenn Ihre Zahlung gefährdet ist

Das bedeutet für Sie: Müssen wir vor Ihrer Zahlung leisten, kann eine erkennbare mangelnde Zahlungsfähigkeit gesetzliche Sicherungsrechte auslösen. Eine bloße Vermutung, dass Sie nicht zahlen wollen, reicht nicht für eine einseitige Änderung Ihrer Zahlungsbedingungen.

(1) Müssen wir vorleisten, können wir unter den Voraussetzungen des § 321 BGB die Leistung verweigern. Dafür muss nach Vertragsschluss erkennbar werden, dass Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit unseren Anspruch auf Gegenleistung gefährdet.

Dieses Recht entfällt, wenn Sie die Gegenleistung erbringen oder eine Sicherheit leisten.

(2) Nach § 321 Absatz 2 BGB können wir Ihnen eine angemessene Frist setzen. Innerhalb dieser Frist können Sie nach Ihrer Wahl:

  • die Gegenleistung gleichzeitig mit unserer Leistung erbringen; oder
  • eine Sicherheit leisten.

Für einen Rücktritt nach erfolglosem Fristablauf und weitere Rechte bei Zahlungsrückständen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Allein die Vermutung fehlender Zahlungsbereitschaft erlaubt uns keine einseitige Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

§ 13 Wie schützen wir vertrauliche Informationen und persönliche Daten

Das bedeutet für Sie: Wir behandeln vertrauliche Auftragsinformationen vertraulich. Persönliche Daten verarbeiten wir nur auf zulässiger Grundlage. Die Datenschutzerklärung erläutert die Einzelheiten. Ihre AGB-Zustimmung ersetzt weder eine erforderliche Einwilligung noch eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Vertrauliche Informationen

(1) Ihre Geschäftsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen, Daten und Unterlagen behandeln wir vertraulich. Voraussetzung ist, dass sie als vertraulich bezeichnet sind oder ihre Vertraulichkeit erkennbar ist. Dies gilt:

  • vor Vertragsschluss;
  • wenn kein Vertrag zustande kommt;
  • nach Vertragsende.

Eine Weitergabe an Mitarbeiter, Sprecher, technische Dienstleister oder Berater erfolgt nur im erforderlichen Umfang. Sie muss der vereinbarten Leistung, der rechtmäßigen Vertragsabwicklung oder der Wahrnehmung von Rechten dienen. Die erforderliche Vertraulichkeit muss gewährleistet sein.

Ausgenommen sind Informationen, die:

  • ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt sind;
  • uns bereits rechtmäßig bekannt waren;
  • wir rechtmäßig von Dritten erhalten haben.

Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig. Veröffentlichungen zu Werbezwecken richten sich ausschließlich nach § 10 Absätze 10 und 11.

Grundlagen und Zwecke der Datenverarbeitung

(2) Wir beachten die Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und weitere einschlägige Datenschutzvorschriften. Ihre AGB-Zustimmung ersetzt weder eine im Einzelfall erforderliche Einwilligung noch die vorgeschriebenen Datenschutzinformationen.

(3) Wir verarbeiten persönliche Daten, um Verträge vorzubereiten und durchzuführen. Soweit rechtlich zulässig und erforderlich, verarbeiten wir sie außerdem für:

  • die Dokumentation der vereinbarten Leistungen;
  • die Abwicklung, Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen;
  • die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Daten geben wir nur auf zulässiger Rechtsgrundlage und im erforderlichen Umfang weiter. Unsere Datenschutzhinweise erläutern die jeweiligen Zwecke, Rechtsgrundlagen und Empfänger oder Empfängerkategorien. Sie erläutern auch Übermittlungen in Drittländer sowie Speicherfristen oder Kriterien für deren Festlegung.

Wir machen diese Informationen den betroffenen Personen entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten zugänglich. Für KI-Aufnahmen gilt ergänzend § 5 Absatz 8. Für Einspielzugänge gilt ergänzend § 4 Absatz 5.

Speicherung und Löschung

(4) Persönliche Daten speichern wir nur, solange ein rechtmäßiger Zweck dies erfordert oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Entfällt die Grundlage für weitere Speicherung, löschen wir die Daten oder schränken ihre Verarbeitung nach den gesetzlichen Regeln ein.

Unterschiedliche Datenarten beurteilen wir nach ihrem jeweiligen Zweck. Dazu gehören insbesondere:

  • Vertrags- und Rechnungsunterlagen;
  • Audio- und Textdateien;
  • technische Nachweise;
  • Einspielzugänge.

Die Auftragsdokumentation rechtfertigt keine pauschale oder unbegrenzte Speicherung sämtlicher Kundendaten. Speicher- und Löschregeln externer Dienstleister berücksichtigen wir gesondert. Die jeweiligen Datenschutzinformationen erläutern diese.

Dienstleister und Auftragsverarbeitung

(5) Verarbeitet ein Dienstleister persönliche Daten in unserem Auftrag, binden wir ihn nach Artikel 28 DSGVO ein. Verarbeiten wir selbst Daten weisungsgebunden in Ihrem Auftrag, kann ebenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich sein. Diese treffen wir dann gesondert vor Beginn der betroffenen Verarbeitung.

Die tatsächliche Verarbeitung bestimmt die Datenschutzrolle. Nicht jeder Dienstleister und jeder Auftragsteil ist automatisch Auftragsverarbeitung. Ihre Zustimmung zu den AGB ersetzt keine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Datenübermittlung außerhalb der EU und des EWR

(6) Persönliche Daten übermitteln wir in Staaten außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums nur unter den Voraussetzungen der Artikel 44 ff. DSGVO. Maßgeblich sind die tatsächlich anwendbaren Voraussetzungen und Garantien für den jeweiligen Empfänger und Verarbeitungsvorgang.

Ihre AGB-Zustimmung verwenden wir nicht als pauschale Einwilligung in solche Übermittlungen.

Rechte betroffener Personen

(7) Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben betroffene Personen insbesondere Rechte auf:

  • Auskunft und Berichtigung;
  • Löschung und Einschränkung der Verarbeitung;
  • Datenübertragbarkeit;
  • Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen.

Eine datenschutzrechtliche Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Die Datenschutzerklärung nennt die Kontaktstellen und erklärt, wie Sie Ihre Rechte ausüben.

Datenschutzrechtliche Ansprüche und die jeweils geltenden gesetzlichen Haftungsregeln bleiben bestehen.

§ 14 Wann können Verbraucher ihre Bestellung widerrufen

Das bedeutet für Sie: Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Für einen frühen Leistungsbeginn brauchen wir gesonderte Erklärungen. Bei digitalen Inhalten kann das Recht bereits mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen. Beim Einspielservice erlischt es erst nach vollständiger Leistung. Dafür müssen jeweils alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Ihre Rechte bei Fehlern bleiben bestehen.

Wer ein Widerrufsrecht hat

(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verbraucher ist eine natürliche Person, die überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestellt.

Die passende Widerrufsbelehrung erläutert Voraussetzungen, Fristen, Vorgehen und Folgen. Die Belehrungen und das Muster-Widerrufsformular sind diesen AGB als Anlagen beigefügt.

Früher Beginn bei digitalen Tonproduktionen

(2) Bei digitalen Tonproduktionen ohne körperlichen Datenträger kann das Widerrufsrecht vor Fristablauf erlöschen. Dafür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Wir haben mit der Vertragserfüllung begonnen.
  2. Sie haben vorher ausdrücklich zugestimmt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.
  3. Sie haben vorher bestätigt, dass Sie den dadurch eintretenden Verlust Ihres Widerrufsrechts kennen.
  4. Wir haben Ihnen die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt.

Früher Beginn beim Einspielservice

(3) Bei einem entgeltlichen Einspielservice erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig erst, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben. Vor Leistungsbeginn müssen Sie außerdem:

  • ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen;
  • bestätigt haben, dass Sie das Erlöschen des Widerrufsrechts mit vollständiger Vertragserfüllung kennen.

Das gilt auch für einen Einspielservice innerhalb eines entgeltlichen Gesamtauftrags über eine Mobilboxansage.

Widerruf vor vollständiger Einspielung

(4) Widerrufen Sie den Einspielservice vor seiner vollständigen Erbringung, können wir unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz verlangen. Das ist ein angemessener Betrag für bereits erbrachte Leistungen.

Dafür müssen Sie insbesondere den frühen Leistungsbeginn ausdrücklich verlangt haben. Außerdem müssen wir Sie ordnungsgemäß über Widerruf und möglichen Wertersatz informiert haben.

Bei einer im Gesamtpreis enthaltenen Einspielung gelten die gesetzlichen Berechnungsmaßstäbe. Den Preis eines separat angebotenen Einspielservices setzen wir nicht automatisch an.

Gesonderte Erklärungen und kombinierte Aufträge

(5) Die Zustimmung zum frühen Leistungsbeginn holen wir gesondert ein. Ihre AGB-Zustimmung ersetzt die erforderlichen Erklärungen nicht.

(6) Bei kombinierten Aufträgen fragen wir die Erklärungen für digitale Tonproduktion und Einspielung getrennt ab. Das betrifft den frühen Leistungsbeginn und das Erlöschen des Widerrufsrechts.

Erlischt das Recht für digitale Inhalte, erlischt es nicht automatisch für einen noch nicht vollständig erbrachten Einspielservice. Weitere gesetzliche Folgen eines Widerrufs für den kombinierten Vertrag bleiben bestehen.

(7) Das Erlöschen des Widerrufsrechts beschränkt Ihre gesetzlichen Mängelrechte nicht. Unternehmern räumen diese Regeln kein vertragliches Widerrufsrecht ein.

§ 15 Welche weiteren Regeln gelten

Das bedeutet für Sie: Für Ihren Vertrag gilt die wirksam vereinbarte Fassung beim Vertragsschluss. Später veröffentlichte AGB ändern bestehende Verträge nicht automatisch. Unwirksame Einzelregeln haben die gesetzlichen Folgen.

Unwirksame Bestimmungen

(1) Sind einzelne AGB-Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, gelten die gesetzlichen Folgen, insbesondere nach § 306 BGB. Soweit danach vorgesehen, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der betroffenen Regel treten die gesetzlichen Vorschriften.

Sie und wir müssen dadurch keine Ersatzregel mit möglichst ähnlicher wirtschaftlicher Wirkung vereinbaren.

Übertragung von Ansprüchen und Verträgen

(2) Für die Abtretung von Forderungen und anderen Ansprüchen gelten die gesetzlichen Regeln. Soll der gesamte Vertrag einschließlich seiner Pflichten auf eine andere Person übergehen, muss die andere Vertragspartei zustimmen. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Die zulässige Weitergabe fertiger Produktionen und ihrer Nutzungsrechte nach § 10 bleibt davon unberührt.

Geltende Fassung

(3) Diese AGB haben den Stand 6. Oktober 2026. Für Ihren Vertrag gilt die bei Abschluss wirksam vereinbarte Fassung. Eine später veröffentlichte Fassung ersetzt oder ändert bestehende Vertragsbedingungen nicht automatisch.

Änderungen bestehender Verträge erfordern eine wirksame Vereinbarung oder eine andere gesetzliche Grundlage. Individuelle Vereinbarungen haben nach § 1 Absatz 4 Vorrang.

Anlage 1: Widerrufsbelehrung für digitale Tonproduktionen, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MEDIA SOUND DESIGN GmbH, Schleusenweg 39, 26624 Südbrookmerland, E-Mail-Adresse: office@mediasounddesign.com, Telefonnummer: 049416997248) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://mediasound.de/widerruf-online.php oder https://mediasounddesign.com/widerruf-online.php ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Bei entgeltlichen digitalen Inhalten erlischt Ihr Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn MSD mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem Sie dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht dadurch mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt, und MSD Ihnen die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt hat.

Wenn Sie einen Vertrag über digitale Inhalte wirksam widerrufen, müssen Sie für die bis zum Widerruf bereitgestellten digitalen Inhalte keinen Wertersatz leisten.

Anlage 2: Widerrufsbelehrung für den Einspielservice und für kombinierte Aufträge über eine Tonproduktion mit Einspielservice

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MEDIA SOUND DESIGN GmbH, Schleusenweg 39, 26624 Südbrookmerland, E-Mail-Adresse: office@mediasounddesign.com, Telefonnummer: 049416997248) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://mediasound.de/widerruf-online.php oder https://mediasounddesign.com/widerruf-online.php ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass der Einspielservice bereits während der Widerrufsfrist beginnt, schulden Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen angemessenen Betrag für die bis zu Ihrem Widerruf erbrachten Dienstleistungen. Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Dienstleistungen zum vereinbarten Gesamtumfang. Bei einer im Gesamtpreis enthaltenen Einspielung wird deren Anteil nach den gesetzlichen Maßstäben ermittelt; der Preis eines separat angebotenen Einspielservices wird nicht automatisch angesetzt. Für digitale Inhalte fällt im Fall eines wirksamen Widerrufs kein Wertersatz an.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Für den Einspielservice erlischt Ihr Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist und Sie vor Leistungsbeginn ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt sowie Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch MSD erlischt.

Bei einem kombinierten Auftrag kann das Widerrufsrecht hinsichtlich der digitalen Inhalte vorzeitig erlöschen, wenn MSD mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem Sie dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis vom dadurch eintretenden Verlust des Widerrufsrechts bestätigt haben, und MSD Ihnen die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt hat. Daraus folgt kein automatisches Erlöschen des Widerrufsrechts für einen noch nicht vollständig erbrachten Einspielservice. Die gesetzlichen Auswirkungen eines Widerrufs auf den kombinierten Vertrag bleiben unberührt.

Anlage 3: Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
MEDIA SOUND DESIGN GmbH
Schleusenweg 39
26624 Südbrookmerland
E-Mail-Adresse: office@mediasounddesign.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

______________________________________________________
______________________________________________________

Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) _________________

_______________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s)

_______________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)

_______________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

_________________________
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Glossar Wichtige Begriffe kurz erklärt

Die folgenden Erklärungen helfen beim Lesen. Sie ersetzen weder die Vertragsregeln noch die gesetzlichen Voraussetzungen.

Verbraucher
Eine natürliche Person, die überwiegend für private Zwecke bestellt. Entscheidend ist der Zweck des konkreten Vertrags.

Unternehmer
Eine Person oder Organisation, die beim Vertragsschluss für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit handelt.

Kaufmann
Ein besonderer handelsrechtlicher Status. Nicht jeder Unternehmer ist automatisch Kaufmann.

Vertragsschluss
Der Zeitpunkt, an dem Ihre Bestellung und unsere Annahme einen verbindlichen Vertrag bilden.

Fernabsatzvertrag
Ein Vertrag, den Sie und wir ausschließlich über Fernkommunikation schließen, etwa online, telefonisch oder per E-Mail. Zusätzlich müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für Fernabsatz erfüllt sein.

Dauerhafter Datenträger
Eine Form, in der Sie Informationen speichern und unverändert wieder aufrufen können. Dazu kann beispielsweise eine E-Mail gehören.

Textfreigabe
Sie geben den Text und Ihre Aussprachevorgaben für die Produktion frei. Damit bestätigen Sie nicht automatisch eine fehlerfreie fertige Aufnahme.

Abnahme
Sie akzeptieren eine dafür abnahmepflichtige Leistung im Wesentlichen als vertragsgemäß. Ob eine Abnahme nötig ist, richtet sich nach dem Gesetz.

Bereitstellung
Wir machen Ihnen die bestellte Datei oder einen geeigneten Zugang zum Herunterladen verfügbar. Bei digitalen Verbraucherprodukten gelten dafür besondere gesetzliche Anforderungen.

Einspielung
Wir übertragen Ihre Ansage in das vereinbarte Mailbox- oder Voicemail-System. Die erfolgreiche Speicherung ist von den Einstellungen für eingehende Anrufe zu unterscheiden.

Rufumleitung
Eine Einstellung, die festlegt, ob und wann ein eingehender Anruf zu einer anderen Rufnummer oder zur Mailbox gelangt.

Mangel
Eine Leistung entspricht nicht den vereinbarten oder gesetzlich erforderlichen Anforderungen. Ein fehlendes erforderliches Nutzungsrecht kann ebenfalls ein Mangel sein.

Mängelrechte und Gewährleistung
Ihre gesetzlichen Rechte bei einer fehlerhaften Leistung. Diese Rechte sind von einer zusätzlich übernommenen Garantie zu unterscheiden.

Nacherfüllung
Wir beheben einen Fehler oder erbringen eine fehlerfreie Leistung, soweit das Gesetz und die anwendbaren Vertragsregeln dies vorsehen.

Minderung
Sie setzen unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Preis herab.

Garantie
Eine zusätzliche Einstandspflicht über die bestehenden gesetzlichen Rechte hinaus. Maßgeblich ist die konkrete Garantieerklärung.

Widerruf
Verbraucher können bestimmte Verträge innerhalb einer Frist ohne Begründung rückgängig machen. Voraussetzungen und Folgen stehen in den Widerrufsbelehrungen.

Rücktritt
Sie oder wir lösen uns unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag. Ein Grund kann eine ausbleibende oder fehlerhafte Leistung sein.

Freie Kündigung
Sie beenden eine dafür geeignete Werkleistung vor ihrer Fertigstellung. Ein Vergütungsanspruch kann trotzdem bestehen.

Kündigung aus wichtigem Grund
Sie oder wir beenden einen Vertrag aufgrund eines so erheblichen Grundes, dass eine Fortsetzung nach den gesetzlichen Maßstäben nicht zumutbar ist.

Wertersatz
Ein angemessener Betrag für bereits erbrachte Leistungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht jeder Widerruf löst Wertersatz aus.

Verjährung
Nach Ablauf der maßgeblichen Frist kann der Schuldner die Erfüllung eines Anspruchs wegen Verjährung verweigern. Beginn und Dauer richten sich nach den anwendbaren Regeln. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann die Frist gehemmt werden oder neu beginnen.

Aufrechnung
Sie verrechnen eine eigene Forderung gegen uns mit unserer Forderung gegen Sie. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Zurückbehaltungsrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie eine eigene Leistung zunächst zurückhalten, bis eine Ihnen zustehende Gegenleistung erbracht wird.

Erfüllungsgehilfen
Personen oder Unternehmen, die wir einsetzen, um unsere vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Fahrlässigkeit
Jemand beachtet die erforderliche Sorgfalt nicht. Bei grober Fahrlässigkeit geschieht dies in besonders schwerem Maß.

Vertragstypischer Schaden
Ein Schaden, wie er bei dieser Art von Vertrag typischerweise entstehen kann. Für die Haftungsgrenze nach § 11 muss er außerdem bei Vertragsschluss vorhersehbar gewesen sein.

Vorsatz
Jemand handelt wissentlich und willentlich oder nimmt die maßgeblichen Folgen bewusst in Kauf.

Arglistiges Verschweigen
Ein Mangel wird bewusst verschwiegen, obwohl er offengelegt werden muss.

Einfaches Nutzungsrecht
Sie dürfen die Aufnahme im vereinbarten Umfang nutzen. Ihr Recht ist nicht exklusiv; andere können ebenfalls Nutzungsrechte erhalten.

Konvertierung
Eine Datei wird technisch in ein anderes Format oder andere technische Einstellungen umgewandelt.

Personenbezogene Daten
Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Dazu können Namen, Kontaktdaten oder bestimmte Aufnahmen gehören.

Auftragsverarbeitung
Ein Dienstleister verarbeitet persönliche Daten im Auftrag und nach den Weisungen des Verantwortlichen. Die tatsächliche Verarbeitung entscheidet, ob diese Rolle vorliegt.

Drittlandübermittlung
Persönliche Daten werden in einen Staat außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt. Dafür gelten besondere Datenschutzvoraussetzungen.

Referenzwerbung
Wir zeigen einen Kunden oder seine Produktion als Beispiel unserer Arbeit. Dafür verlangen diese AGB eine gesonderte ausdrückliche Freigabe.

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